Bei Unternehmensgewinnen handelt es sich um eine der im OECD-MA aufgeführten Einkunftsarten. Systematisch wird dadurch die Einschränkung eines ggf. innerstaatlich bestehenden Besteuerungsrechts durch ein DBA vorgenommen. Zu den Unternehmensgewinnen rechnen auch die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Ergänzt werden die Regelungen um die Normierung eines Maßstabs für die internationale Einkünfteabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen ("Verbundene Unternehmen") in Art. 9 OECD-MA ("Verrechnungspreise") und um Sonderregelungen für Unternehmen im Bereich der Schiff- und Luftfahrt in Art. 8 OECD-MA ("Schifffahrt/Luftfahrzeuge/Binnenschiffe").

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