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Vor- und Nachname des/der Steuerzahler/s sowie Adresse des/der Steuerzahler/s |
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An das Finanzamt ... Straße, Nr. ggf. Postfach Postleitzahl, Ort |
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Ort, Datum | |
Steuernummer: | |
Bescheid über die Festsetzung eines Zwangsgeldes (wegen nicht Einreichung der Bilanz in elektronischer Form) Unbillige Härte wegen Ermittlung der Bilanz in elektronischer Form |
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Einspruch |
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen den o. g. Bescheid vom …………… ein.
Begründung:
Mein Einspruch richtet sich gegen die Verpflichtung der Einreichung der Bilanz als auch der Gewinn- und Verlustrechnung in elektronischer Form.
Insoweit besteht die Gefahr, dass Dritte mögliche Sicherheitslücken des SSL-Verfahrens zur gezielten Ausspähung übermittelter Daten der E-Bilanz nutzen könnten. Insbesondere da im vorliegenden Fall ein sicherheitsrelevantes Unternehmen gegeben ist, stellt diese Verpflichtung eine unbillige Härte dar.
Anderer Auffassung ist der BFH, Urteil v. 15.5.2018, VII R 14/17.
Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde wird unter Az. 1 BvR 1656/18 aktuell geprüft, ob die Verpflichtung eines Unternehmers zur elektronischen Übermittlung seiner Bilanz eine unbillige Härte ist.
Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren ist nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO Verfahrensruhe zu gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
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