LFD Thüringen v. 29.7.2013, S 7030 A - 12 - A 5.14

Durch das am 29.6.2013 im Bundesgesetzblatt 2013, Teil I Nr. 32, S. 1809 bekannt gegebene Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) haben sich u.a. Änderungen im UStG ergeben. Den das Umsatzsteuergesetz betreffenden Gesetzestext (Art. 10 AmtshilfeRLUmsG) sowie die Bestimmungen zum Inkrafttreten des Gesetzes (Art. 31 AmtshilfeRLUmsG) habe ich in Anlage 1 beigefügt.

Durch die Neuregelungen bedarf es Anpassungen im UStAE. Hierzu werden derzeit begleitende BMF-Schreiben auf Bund-Länder-Ebene abgestimmt. Nach derzeitigem Stand betrifft dies folgende Punkte:

Darüber hinaus bitte ich Folgendes zu beachten:

Steuerbefreiung für sog. Berufsbetreuer

Durch Einfügen von § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG wurde die Steuerbefreiung für sog. Berufsbetreuer ab 1.7.2013 nunmehr gesetzlich geregelt.

Für die Zeiträume vor dem 1.7.2013 haben der EuGH in seinem Urteil vom 15.11.2012, C-174/11 (BFH/NV 2013 S. 173) und auch der BFH im Gerichtsbescheid vom 25.4.2013, V R 7/11 entschieden, dass sich die Berufsbetreuer auf das günstigere EU-Recht berufen können.

Die Veröffentlichung der o.g. Urteile im BStBl Teil II und deren Umsetzung wurde jedoch bisher nicht durch Bund und Länder erörtert.

Anhängige Einspruchsverfahren sind aus den o.g. Gründen weiterhin nicht zu erledigen (vgl. KurzInfo 68/2012).

Sollte ein Unternehmer ausdrücklich auf eine Einspruchsentscheidung bestehen, ist die weitere Vorgehensweise zunächst mit mir abzustimmen.

Berufsbetreuer, die aufgrund der Steuerbefreiung der Umsätze der Auffassung sind, ab dem Zeitraum Juli 2013/3. Quartal 2013 keine USt-Voranmeldungen mehr abgeben zu müssen, sind auf die weiterhin bestehende Abgabeverpflichtung hinzuweisen.

Erweiterung der Steuerschuldnerschaft für Empfänger von Gas- und Stromlieferungen

Die bisher für Lieferung von Gas- und Strom durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer geltende Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wurde durch § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. b, Abs. 5 Satz 4 UStG auf Gas- und Stromlieferungen durch inländische Wiederverkäufer erweitert.

Ausdrücklich ausgenommen von der o.g. Regelung ist die Lieferung von Strom, der mit einer Photovoltaikanlage erzeugt und in das Stromnetz eingespeist wird. Die Betreiber der Photovoltaikanlagen treten dabei nicht als Wiederverkäufer auf.

Die Verfügung vom 17.7.2013, S 7030 A – 12 – A 5.14 hebe ich auf.

 

Anlage

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 32 vom 29.6.2013 S. 1809

Gesetz
zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie
sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
(Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG)[*]
 
Vom 26.6.2013

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht

Artikel 1 Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-AmtshilfegesetzEUAHiG)
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 5 Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 6 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 7 Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung
Artikel 8 Änderung des Investmentsteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
Artikel 10 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 11 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 12 Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 13 Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
Artikel 15 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 16 Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken
Artikel 17 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 18 Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 19 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Artikel 20 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 21 Änderung des EU-Beitreibungsgesetzes
Artikel 22 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 23 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 24 Änderung der Funktionsverlagerungsverordnung
Artikel 25 Änderung des Zerlegungsgesetzes
Artikel 26 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Artikel 27 Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Artikel 28 Änderung des Börsengesetzes
Artikel 29 Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 30 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage zu Artikel 2 Nummer 44 Anlage 2 (zu § 43b)

(…)

Artikel 10
Änderung des
Umsatzsteuergesetzes

Das Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.2.2005 (BGBl 2005 I S. 386), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8.5.2012 (BGBl 2012 I S. 1030) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

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