Kommentar

Es kann eine kapitalersetzende Leistung sein, wenn es ein GmbH-Gesellschafter ( GmbH ) nach Eintritt der Krise der Gesellschaft unterläßt, eine fällige Forderung aus einem Geschäft mit der GmbH geltend zu machen, und er dabei die marktübliche Zahlungsfrist mehr als nur geringfügig überschreitet . Eine besondere „Finanzierungsabrede” mit der Gesellschaft wird nicht vorausgesetzt.

 

Link zur Entscheidung

BGH, Urteil vom 28.11.1994, II ZR 77/93

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge