Kommentar
Es kann eine kapitalersetzende Leistung sein, wenn es ein GmbH-Gesellschafter ( GmbH ) nach Eintritt der Krise der Gesellschaft unterläßt, eine fällige Forderung aus einem Geschäft mit der GmbH geltend zu machen, und er dabei die marktübliche Zahlungsfrist mehr als nur geringfügig überschreitet . Eine besondere „Finanzierungsabrede” mit der Gesellschaft wird nicht vorausgesetzt.
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