Attest erforderlich
Aufwendungen für das Fällen der das Wohnhaus umgebenden Birken können als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn sie wegen der Birkenpollenallergie des minderjährigen Kindes anfallen. Die medizinische Notwendigkeit ist, da das Fällen von Bäumen auch anderen Zwecken dienen kann, durch ein vorher ausgestelltes amtsärztliches Attest nachzuweisen. Ein nachträgliches Attest kann ausnahmsweise ausreichen, wenn der Amtsarzt den früheren Gesundheitszustand des Kindes aufgrund von apparatemedizinischen Befunden, die vor der Beseitigung der Birken erhoben wurden, zuverlässig beurteilen kann.[1] Voraussetzung ist also, dass vorherige objektive Befunde vorliegen, die eine nachträgliche sichere Beurteilung ermöglichen. Vorherige ärztliche Bescheinigungen oder Behandlungen ohne objektive Befunde, aus denen sich – wegen des Arzt-Patientenverhältnisses – möglicherweise kein sicherer Nachweis ergibt, reichen nicht aus.[2]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen