Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*]

Verträge zwischen nahen Angehörigen sind in der Besteuerungspraxis ein beliebtes Mittel, um die Steuerbelastung im Einzelfall zu senken. Aufgrund des Näheverhältnisses der Vertragspartner und dem daraus resultierenden fehlenden Interessenwiderstreit fordert die Rspr. zur steuerrechtlichen Anerkennung derartiger Vereinbarungen die Einhaltung strenger Regularien in Form eines sog. Fremdvergleichs, dem ein Vertrag zwischen nahen Angehörigen standhalten muss, um auch steuerrechtlich anerkannt zu werden. Grundsätzlich gilt für alle Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen, dass es einer ernsthaft getroffenen Vereinbarung bedarf, wie sie auch unter Fremden möglich gewesen wäre und die Vereinbarung auch tatsächlich in der vereinbarten Form durchgeführt wird.

Zu Verträgen zwischen nahen Angehörigen hat sich im Laufe der Zeit eine umfangreiche Rspr. entwickelt, die es in der Beratungspraxis zu beachten gilt. Der nachfolgende Beitrag informiert i.R. eines Updates über die zu diesem Problembereich ergangene Rspr. des BFH und der FG der letzten Jahre.

[*] Der Autor war bis zu seiner Pensionierung stellvertretender Vorsteher eines nordrhein-westfälischen Finanzamtes und ist nunmehr als Steuerberater tätig.

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