a) Bekleidung bestimmter Berufsgruppen

Bei entsprechender dienstlicher Verpflichtung zum Tragen wurde im schwarzen Anzug eines Oberkellners typische Berufskleidung erblickt; nicht jedoch wurde in den AK für Hemden und Krawatten beruflicher Aufwand gesehen[23]. In einer weiteren Entscheidung wurden sogar für einen Oberkellner neben den AK für den Anzug (schwarze bzw. weiße Jacke und schwarze Hose) auch diejenigen im Zusammenhang mit weißen Hemden, schwarzen Krawatten oder Fliegen anerkannt, wenn diese nicht oder nur in untergeordneten Bereich privat getragen werden[24].

Auch beim schwarzen Anzug eines katholischen Geistlichen wurde typische Berufskleidung bejaht[25]. Dies war aber nicht unbestritten. So wurde andererseits entschieden, dass der schwarze Anzug vom Priester auch außerhalb seines Dienstes getragen werde – mithin in erster Linie dem Grundbedürfnis sich zu kleiden diene. Anders verhielte es sich nur bei den liturgischen für die Messfeier bestimmten Gewändern[26].

Das weiße Hemd eines Richters ist – im Unterschied zur Robe – nicht steuerlich absetzbar – es sei denn, dieses Kleidungsstück weist einen besonderen ungewöhnlichen Schnitt auf, der es als Amtstracht kennzeichnet[27].

Ein weißer Kittel eines Arztes bzw. die weiße Arztjacke sei typische Berufskleidung – schon deshalb, weil Kittel/Arztjacke nicht anstelle der sonstigen bürgerlichen Kleidung, sondern über ihr getragen werde und somit aus berufsbedingten (hygienischen) und nicht aus Gründen der bloßen Bekleidung angelegt wird. Beachten Sie: Anders verhält es sich aber bei weißen Hemden, weißen T-Shirts, weißen Schuhen und Socken, da diese von jedermann getragen werden können. Bei weißen Hosen kommt es auf ihre Beschaffenheit bzw. ihren rein funktionalen Charakter an, ob danach eine private Nutzung etwa ausgeschlossen ist. Man denke z.B. an besonders geschnittene medizinische OP-Kleidung oder ein Material, das unter hygienischen Gesichtspunkten eine leichte Reinigung ermöglicht. In diesem Zusammenhang wird auch darauf abgestellt, ob die entsprechende Kleidung nur im Fachhandel für Berufskleidung erworben werden kann. Allein die weiße Farbe macht aber bei medizinischem Personal noch keine Arbeitskleidung aus, da solche Kleidung auch bei bestimmten Sportarten getragen wird (wie etwa Tennis)[28].

Die Dienstuniform der Bundeswehr inklusiver schwarzer Hose, Diensthemd (das mit Rangabzeichen-Schulterklappen versehen werden kann) und die Ausgehuniform sind nach der bisherigen Rechtsprechung typische Berufskleidung; entsprechendes gilt für eine Polizeiuniform[29].

Schließlich hatte der BFH ursprünglich auch im schwarzen Anzug eines hauptamtlichen Leichenbestatters typische Berufskleidung gesehen[30].

b) Mögliches Tragen der Kleidung auch im Privatbereich = nicht abziehbar

Betrachtet man diese Entscheidungen, so kann nach der aktuellen Rechtsprechung weder der Oberkellner noch der Geistliche oder natürlich der Leichenbestatter Kosten für die Anschaffung eines Anzugs geltend machen, denn diese Kleidungsstücke sind

  • nicht aufgrund ihrer Beschaffenheit objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche/betriebliche Nutzung bestimmt und geeignet und für die Berufsausübung nötig und
  • es ist hier nichts Uniformartiges feststellbar

– respektive es ist (somit) nicht auszuschließen, dass diese Kleidung auch im Privatbereich getragen wird. Selbiges gilt für die weißen Hemden eines Richters.

c) Wie sieht es bei Kleidungsstücken eines Arztes aus?

Schwierig wird es bei den weißen Kleidungsstücken eines Arztes. Etwas Uniformhaftes haben diese auch nicht bzw. sie sind auch nicht aufgrund ihrer Beschaffenheit objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche/betriebliche Nutzung bestimmt und geeignet und für die Berufsausübung nötig und sie können im privaten Bereich ebenso getragen werden.

Man könnte selbst zweifeln, ob der weiße Kittel/die Arztjacke als Berufskleidung insofern wirklich durchgeht. Andererseits ist es schwer vorstellbar, diesen/diese außerhalb einer rein beruflichen Verwendung im Privatbereich zu tragen – respektive der weiße Kittel/die weiße Arztjacke ist aufgrund der Beschaffenheit objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche/betriebliche Nutzung bestimmt und geeignet und für die Berufsausübung nötig.

Die typische OP-Kleidung ist weiterhin absetzbar, den...

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