Wissen ist eine der relevantesten Ressourcen in Kanzleien. In einer Online-Befragung[1] von 570 Mitarbeitern aus Steuerkanzleien wurde der Zusammenhang zwischen erfüllten Psychologischen Verträgen und dem verminderten Aufkommen von Fehlern im Umgang mit Wissen (sog. Wissensbarrieren) festgestellt. So wurden in Kanzleien, in denen das Personal stärkere Erfüllung der gegenseitigen Psychologischen Verträge wahrnimmt, geringere Ausprägungen bei den Wissensbarrieren "Befangenheit", "Misstrauen" sowie "Betriebsblindheit" festgestellt. Ebenso sind in Kanzleien, in denen sich das Personal stärker im Rahmen des Psychologischen Vertrags zu Innovationen selbstverpflichtet sieht, die Wissensbarrieren "Wissensmanagementdefizite", "Mangelnde Offenheit für Neues" sowie "Speicherungsprobleme" geringer ausgeprägt.
In einer weiteren Studie zum Thema "Arbeit im Wandel" wurden für österreichische und deutsche Steuerkanzleien folgende Erkenntnisse im Zusammenhang mit Psychologischen Verträgen gewonnen: Je mehr Arbeitsintensivierung und Zeitdruck Mitarbeiter angeben, desto weniger fühlen sie sich verpflichtet, selbst loyal zu sein und desto geringer schätzen sie die Erfüllung der Verpflichtungen seitens der Kanzlei ein. Dies ist wiederum problematisch, da diese geringe Erfüllung mit geringerem Wohlbefinden der Mitarbeiter einhergeht (affektive Irritation). Zudem ist die Erfüllung der Verpflichtungen seitens der Kanzlei mit höherer Arbeitszufriedenheit verbunden.
Von den Mitarbeitern wahrgenommene Verpflichtungen der Kanzlei, sich loyal (d. h. wertschätzend) sowie wertorientiert (d. h. fachlich korrekt und gesellschaftlich nützlich) zu verhalten, hängt mit höherer Arbeitszufriedenheit zusammen.[2]
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