Eine weitere Möglichkeit, schnell grundsätzlichen strategischen Handlungsbedarf zu erkennen, ist die Einschätzung, welche Veränderungen Sie aus dem Bauch heraus als notwendig für die zukünftige Entwicklung Ihrer Kanzlei einschätzen. Es hat sich bewährt, diese Einschätzung gemeinsam mit dem Führungsteam oder im Partnerkreis der Kanzlei vorzunehmen. Dabei geht es um einen gemeinsamen genauen Blick auf die aktuelle strategische Situation und den Handlungsbedarf bezüglich der Weiterentwicklung der Kanzlei:

  • Handelt es sich um Veränderungsnotwendigkeiten bezüglich des Wandels 1. Ordnung?
  • Handelt es sich um grundsätzliche, alle Bereiche der Kanzlei umfassende Veränderungsnotwendigkeiten im Sinne eines Wandels 2. Ordnung?

Abb. 1. "Spielarten der Veränderung", in Anlehnung an R. Wimmer, Beratung im dritten Modus

Auch wenn Sie für sich schnell zu einer Einschätzung der Lage aus Ihrer persönlichen Sicht kommen, lohnt es sich, zumindest auf Führungsebene der Kanzlei oder auch mit ausgewählten Mitarbeitern über die Einschätzungen der Art der Veränderungsnotwendigkeiten zu diskutieren. Hier geht es mehr um den Austausch und die Qualität der Diskussion, als darum, ein bestimmtes oder das "richtige" Ergebnis zu erreichen.

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