Die für die Steuervergünstigung gem. § 35c Abs. 1 S. 7 EStG notwendige Bescheinigung hat das vom Stpfl. beauftragte Fachunternehmen auszustellen (Rz. 44). Beauftragt der Stpfl. mehrere Fachunternehmen, hat jedes dieser Unternehmen für die von ihm durchgeführte energetische Maßnahme eine Bescheinigung auszufertigen (Rz. 44).

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