FinMin Schleswig-Holstein, 18.6.2019, ESt - Kurzinformation Nr. 2019/12

Berücksichtigung von Baukindergeld

Es wurde die Frage gestellt, ob die Gewährung von Baukindergeld eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Steuermäßigung von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (§ 35a Absatz 3 EStG) ausschließen würde.

Mit dem Baukindergeld wird ausschließlich der erstmalige Erwerb von Wohneigentum oder die Neuanschaffung von Wohnraum gefördert. Handwerkerleistungen sind hingegen nicht Inhalt der Förderung, die über 10 Jahre ausgezahlt wird.

Im Unterschied zu anderen Förderprogrammen der KfW-Bankengruppe für investive Maßnahmen der Bestandssanierung schließt die Gewährung von Baukindergeld daher eine Inanspruchnahme der Steuermäßigung nach § 35a Absatz 3 EStG nicht aus. Die Regelung des § 35a Absatz 3 Satz 2 EStG findet aufgrund der vorstehenden Ausführungen somit keine Anwendung.

 

Normenkette

EStG § 35a Abs. 3

 

Fundstellen

BStBl I, 2019, 591

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