Der Ansatz, mit dem BMF-Entwurf den materiellen Ausführungen im BMF-Schreiben vom 10.5.2022 ein verfahrensrechtliches Korsett zu verpassen, ist grundsätzlich zu begrüßen, bedarf jedoch erheblicher Nachbesserungen. Die Entwurfsfassung verlangt dem Steuerpflichtigen viel ab, ohne ihn mit praxistauglichen Leitlinien an die Hand zu nehmen. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass Finanzbehörden vorschnell zur Schätzung greifen. Dass dies auch in Zukunft zu einer Reihe von finanzgerichtlichen Streitigkeiten führen wird, halten wir für gesichert. Daneben ist aber auch mit einer Zunahme steuerstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit "Kryptogewinnen" zu rechnen. Um steuerstrafrechtliche Ermittlungen zu vermeiden, sollten Steuerpflichtige in tatsächlichen und rechtlichen Zweifelsfällen umfangreiche Sachverhaltsangaben machen und zwar bereits mit der originären Steuererklärung. Hierzu ist es unerlässlich, frühzeitig und umfassend – soweit möglich – zu dokumentieren. Die mit dem BMF-Schreiben vom 10.5.2022 nunmehr publik gemachte Verwaltungsauffassung gibt zudem Anlass, bereits abgegebene Steuererklärungen auf Korrekturbedarf zu überprüfen. Steuerpflichtige und Steuerberater sind gleichermaßen gefordert, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.

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