Die Tätigkeit des Steuerberaters bei Unternehmensbewertungen ist eine gem. § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Satz 1 Nr. 1 BOStB vereinbare Tätigkeit. Die Rückfrage beim Versicherer wird wegen des Umfangs der Deckung dringend empfohlen.

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