Leitsatz

Übernimmt ein Steuerberater die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung, trägt er seinem Mandanten gegenüber auch die Verantwortung dafür, dass im Anmeldungsvordruck zutreffende Angaben gemacht werden. Seine Mitwirkung darf sich nicht darin erschöpfen, Stempel und Unterschrift auf den durch „Ausdruck” ausgefüllten Vordruck zu setzen. Vielmehr muss er Zweifelsfällen nachgehen und sich aus den Belegen Gewissheit darüber verschaffen, worum es sich bei den betreffenden Geschäftsvorfällen handelt. Notfalls muss er beim Mandanten rückfragen. Unterlässt er dies, handelt er fahrlässig und kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

 

Link zur Entscheidung

BGH, Urteil vom 22.04.1999, IX ZR 112/98

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge