OFD Frankfurt, 3.2.2017, S 3812 A - 020 - St 115

Rückwirkender Wegfall der Steuerbefreiung bei Weiterübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt; Urteil des FG Münster vom 28.9.2016, 3 K 3757/15; Revisionsverfahren II R 38/16

Strittig war, ob die Steuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5 ErbStG rückwirkend entfällt, wenn die Klägerin das von ihrem verstorbenen Ehemann ererbte Familienheim unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf ihre Tochter weiter überträgt.

Das Finanzgericht Münster hat den rückwirkenden Wegfall der Begünstigung bejaht, wenn der ursprünglich Begünstigte das Familienheim nicht mehr aufgrund seiner Eigentümerstellung, sondern lediglich infolge eines ihm eingeräumten Nießbrauchs weiterhin zu eigenen Wohnzwecken nutzt.

Diese Auffassung hatte auch das Hessische Finanzgericht in seinem rechtskräftigen Urteil vom 15.2.2016, 1 K 2275/15 vertreten.

Gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster wurde unter dem BFH-Az.: II R 38/16 Revision eingelegt.

Über den Fortgang des Verfahrens werde ich zu gegebener Zeit informieren.

 

Normenkette

ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 5

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge