§§ 116 und 117 BewG sind durch das Jahressteuergesetz 1997 v. 20.12.1996 (BGBl. I 1996, 2049 = BStBl. I 1996, 1523) wegen der Verfassungswidrigkeit der Vermögensteuer mit Wirkung ab 1.1.1997 aufgehoben worden.
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