Rz. 42

[Autor/Stand] Fehlerhafte Erklärungen sind nach § 153 AO zu berichtigen. Das Unterlassen einer erforderlichen Berichtigung kann eine Steuerhinterziehung darstellen.

[Autor/Stand] Autor: Haas, Stand: 01.10.2015

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge