Rz. 98

[Autor/Stand] Die Ermittlung des Reingewinns aus der gärtnerischen Nutzung von Flächen ergibt sich aus § 163 Abs. 6 BewG im Zusammenwirken mit der dazu gehörenden Anlage 17. Entsprechend der Verfahrensweise bei der weinbaulichen Nutzung hat der Gesetzgeber auch hier auf eine Regionalisierung verzichtet und einheitliche Sätze für das gesamte Bundesgebiet herausgegeben.

 

Rz. 99

[Autor/Stand] Der Reingewinn für die gärtnerische Nutzung bestimmt sich folglich nach dem maßgeblichen Nutzungsteil, der Nutzungsart und Flächen und ergibt sich im Einzelnen aus der Spalte 4 der Anlage 17.

 

Rz. 100

[Autor/Stand] Der Nutzungsteil umfasst dabei vier Alternativen. Neben dem Gemüsebau gehören dazu auch der Blumen- und Zierpflanzenbau, sowie Baumschulen und der Obstbau. Bei den beiden erstgenannten wird darüber hinaus nach der Nutzungsart unterschieden, wobei zwischen Freilandflächen und Flächen unter Glas und Kunststoff differenziert wird.

 

Rz. 101

[Autor/Stand] Anlage 17 (zu § 163 Abs. 6 und § 164 Abs. 2 und 4)

Gärtnerische Nutzung[5]

 
1 2 3 4 5 6
Land Nutzungsteil Nutzungsart

Reingewinn

EUR/ha LF

Pachtpreis

EUR/ha LF

Wert für das Besatzkapital

EUR/ha LF
Deutschland Gemüsebau

Freilandflächen

Flächen unter Glas und Kunststoffen

– 1.365

6.098

657

2.414

484

2.750
Blumen- und Zierpflanzenbau

Freilandflächen

Flächen unter Glas und Kunststoffen

– 108

– 6.640

1.044

5.516

1.393

6.895
Baumschulen   894 223 2.359
Obstbau   – 379 325 426
 

Rz. 102

[Autor/Stand] Der unter Berücksichtigung der Nutzungsart und der Fläche errechnete Wert ist mit 18,6 zu kapitalisieren (vgl. § 163 Abs. 11 BewG).

 

Rz. 103

 

Beispiel: 2

Wirtschaftswert der gärtnerischen Nutzung

Ermittlung des Wirtschaftswerts für einen Gartenbaubetrieb mit folgenden Betriebsverhältnissen:

 
Nutzungsteil ha a m 2
Gemüsebau – Freiland 1 00 00
Gemüsebau – Flächen unter Glas und Kunststoffen 1 00 00
Blumen- und Zierpflanzenbau – Freiland 2 00 00
Blumen- und Zierpflanzenbau – Flächen unter Glas und Kunststoffen 0 50 00
Obstbau 1 00 00
Baumschulen 3 00 00

Verbindlichkeiten 301.000 EUR

Reingewinnverfahren

 
Nutzungsart

Wert

EUR/ha
Kapitalisierungsfaktor

jeweilige Eigentumsfläche

ha a m 2

Wirtschaftswert

in EUR
Gemüsebau - Freiland ./. 1.365 18,6 1 00 00 ./. 25.389,00
Gemüsebau – Flächen unter Glas und Kunststoffen 6.098 18,6 1 00 00 113.422,80
Blumen- und Zierpflanzenbau – Freiland ./. 108 18,6 2 00 00 ./. 4.017,60
Blumen- und Zierpflanzenbau – Flächen unter Glas und Kunststoffen ./. 6.640 18,6 0 50 00 ./. 61.752,00
Obstbau ./. 379 18,6 1 00 00 ./. 7.049,40
Baumschulen 894 18,6 3 00 00 49.885,20
Summe       65.100,00
Wirtschaftswert der gärtnerischen Nutzung (gerundet) 65.100

Die betrieblichen Verbindlichkeiten sind mit dem Ansatz des jeweiligen Reingewinns berücksichtigt.

 

Rz. 104– 105

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2023
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2023
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2023
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2023
[5] BGBl. I 2008, 3062.
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2023
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2023

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