Rz. 18
[Autor/Stand] Das Gesetz zur Neuregelung des Kulturschutzrechts v. 31.7.2016[2] trat mit Wirkung ab 6.8.2016 an die Stelle des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturguts gegen Abwanderung v. 8.7.1999.[3] Zugleich wurde die eine völlige Steuerbefreiung privilegierter Kulturgüter ermöglichende Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb ErbStG redaktionell entsprechend geändert (s. auch § 13 ErbStG Rz. 11.2).
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