Rz. 62

[Autor/Stand] Der Gebäuderegelherstellungswert ergibt sich durch die Multiplikation der in Abhängigkeit der Gebäudeklasse, dem Baujahr und der Ausstattung des Gebäudes bestimmten Regelherstellungskosten (RHK) mit der Brutto-Grundfläche (BGF) des Gebäudes.

 

Rz. 63

 

Beispiel:

Ein im Sachwertverfahren zu bewertendes voll unterkellertes Einfamilienhaus mit Flachdach wurde 1964 bezugsfertig. Das Einfamilienhaus weist einen gehobenen Ausstattungsstandard auf. Die Brutto-Grundfläche des Gebäudes beträgt 230 m2. Die Bewertung ist auf den 15.10.2015 durchzuführen.

Die für die Bewertung des Einfamilienhauses maßgebenden Regelherstellungskosten 2010[2] betragen 930 EUR/m2.

 
Gebäuderegelherstellungswert =

RHK 2010

×

BGF
=

930 EUR/m2

×

230 m2
= 213 .900 EUR
 

Rz. 64– 65

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[2] In Abhängigkeit vom Bewertungsstichtag sind die RHK 2010 nach Anlage 24 II zum Bewertungsgesetz i.d.F. des BeitrRLUmsG v. 7.12.2011, BGBl. I 2011, 2592, für die Gebäudeklasse 1.13, Baujahr 1964 maßgebend.
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023

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