Rz. 62
[Autor/Stand] Der Gebäuderegelherstellungswert ergibt sich durch die Multiplikation der in Abhängigkeit der Gebäudeklasse, dem Baujahr und der Ausstattung des Gebäudes bestimmten Regelherstellungskosten (RHK) mit der Brutto-Grundfläche (BGF) des Gebäudes.
Rz. 63
Beispiel:
Ein im Sachwertverfahren zu bewertendes voll unterkellertes Einfamilienhaus mit Flachdach wurde 1964 bezugsfertig. Das Einfamilienhaus weist einen gehobenen Ausstattungsstandard auf. Die Brutto-Grundfläche des Gebäudes beträgt 230 m2. Die Bewertung ist auf den 15.10.2015 durchzuführen.
Die für die Bewertung des Einfamilienhauses maßgebenden Regelherstellungskosten 2010[2] betragen 930 EUR/m2.
Gebäuderegelherstellungswert | = | RHK 2010 × BGF |
= | 930 EUR/m2 × 230 m2 |
= | 213 .900 EUR |
Rz. 64– 65
[Autor/Stand] Einstweilen frei.
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