Rz. 33

[Autor/Stand] Optionsscheine (Warrants) gewähren das Recht, aber nicht die Pflicht, zu im Voraus festgelegten Bedingungen eine bestimmte Menge von Werten während oder am Ende eines Zeitraums zu einem vereinbarten Preis zu kaufen (call) oder zu verkaufen (put). Optionsscheine der Deutschen Terminbörse (DTB-Optionsscheine) sind Wertpapiere.[2]

 

Rz. 34– 35

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2017
[2] S. auch Fleischer, Bewertungsrechtliche Behandlung von DTB-Optionsscheinen und DTB-Futures, DB 1995, 1780 (1783 f.).
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2017

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