Rz. 56

[Autor/Stand] Die Ertragsklasse, auch als Standortklasse oder Bonität bezeichnet, drückt die Qualität des Bestandes aus. Sie wird nach Alter der Bäume und Mittelhöhe als relative Ertragsklasse auf Grund von Ertragstafeln ermittelt. Die Angabe in absoluten Ertragsklassen ist zulässig, wo üblicherweise die Ertragsleistung nach absoluten Ertragsklassen bestimmt wird.

 

Rz. 57

[Autor/Stand] Die absolute Ertragsklasse drückt sich im durchschnittlichen Gesamtzuwachs während der Umtriebszeit aus. Unter der Umtriebszeit wird die Zeit von der Bestandsbegründung bis zur Endnutzung des Bestandes, was in der Regel Kahlschlag bedeutet, verstanden. Für die Einheitsbewertung wird nicht von den individuellen Umtriebzeiten ausgegangen, mit denen der einzelne Betriebsinhaber wirtschaftet, weil dadurch in unzulässiger Weise der Betriebsleitereinfluss berücksichtigt würde (vgl. § 36 Abs. 2 BewG). Vielmehr wird mit standardisierten Umtriebszeiten gearbeitet.

 

Rz. 58

[Autor/Stand] Die für die Einheitsbewertung maßgebenden Umtriebszeiten betragen für die Fichte 100 Jahre, für die Kiefer 120 Jahre und für die Pappel 50 Jahre.[4] Die Ertragsklasse der Hauptholzart Fichte ist mit Hilfe der von Wiedemann/Schober für mäßige Durchforstung veröffentlichten Ertragstafeln zu bestimmen. Soweit bei der Forsteinrichtung im Einzelfall die Ertragsklasse nach anderen Ertragstafeln bestimmt wurde, sind die Werte über die relative Ertragsklasse, d.h. über Alter und Mittelhöhe, auf die Ertragsklassen von Wiedemann/Schober umzurechnen. Die Angabe für die Einheitsbewertung muss in Viertelertragsklassen erfolgen.

 

Rz. 59– 61

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.09.2019
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.09.2019
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.09.2019
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.09.2019

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