Rz. 8

[Autor/Stand] Die Vorschrift wurde mit dem Einigungsvertrag in das Bewertungsgesetz eingefügt.

 

Rz. 9

[Autor/Stand] § 125 BewG wurde durch das Gesetz über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen und über staatliche Ausgleichsleistung für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage (Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz – EALG) vom 27.9.1994[3] hinsichtlich des Zitates in Absatz 1 dahingehend geändert, dass nun auf die "§§ 129a – 131" und nicht wie vorher auf die "§§ 130 – 131" Bezug genommen wird. Ursache hierfür war der Umstand, dass durch das EALG mit § 129a BewG eine Neuregelung hinsichtlich der möglichen Abschläge wegen des baulichen Zustands eines Gebäudes eingefügt wurde.

 

Rz. 10

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Haas, Stand: 01.06.2018
[Autor/Stand] Autor: Haas, Stand: 01.06.2018
[3] BGBl. I 1994, 2624.
[Autor/Stand] Autor: Haas, Stand: 01.06.2018

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge