Rz. 35

[Autor/Stand] Nach § 219 Abs. 3 BewG werden Grundsteuerwerte nur dann festgestellt, wenn und soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Ist die subjektive Steuerbefreiung streitig, so kann der Streit allerdings nicht im Feststellungsverfahren über den Grundsteuerwert ausgetragen werden, sondern es muss grundsätzlich ein Grundsteuerwert festgestellt und der Streit im Steuerfestsetzungsverfahren entschieden werden (§ 184 Abs. 1 Satz 2 AO).

 

Rz. 36

[Autor/Stand] Somit muss das Finanzamt den Grundsteuerwert schon dann feststellen, wenn der "Verdacht" einer Steuerpflicht besteht. Ob dieser "Verdacht" zu Recht oder Unrecht besteht, ist im Verfahren zur Festsetzung des Steuermessbetrages zu klären.[3] Das führt im Regelfall dazu, dass das Finanzamt eine entsprechende Erklärung anfordert. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz dürfte nur dann gegeben sein, wenn es sich um eine Steuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger nach § 3 GrStG handelt. Siehe dazu von Knittel die Kommentierung zu § 3 GrStG.

 

Rz. 37

[Autor/Stand] Liegt offenkundig ein steuerbefreiter Grundbesitz vor und ergeht gleichwohl ein Grundsteuerwertbescheid, so ist dieser auf Antrag oder Einspruch des Feststellungsbeteiligten aufzuheben.[5]

 

Rz. 38

[Autor/Stand] Die Verwaltung geht derzeit allerdings davon aus, dass auch bei einer vollständigen Grundsteuerbefreiung ein negativer Feststellungsbescheid nach § 219 Abs. 3 BewG erlassen werden kann.[7] Diese Auffassung ist allerdings abzulehnen, da nach § 219 Abs. 3 BewG ausdrücklich eine Feststellung des Grundsteuerwertes nur dann erfolgen soll, wenn diese für die Besteuerung von Bedeutung ist. Das trifft m.E. bei einer vollständigen Grundsteuerbefreiung nicht zu. Allenfalls bei Nachweis einer besonderen Interessenlage dürfte ein negativer Feststellungsbescheid in Betracht kommen.

 

Rz. 39

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.09.2022
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.09.2022
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.09.2022
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.09.2022
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