Rz. 1

[Autor/Stand] § 130 ist durch den Einigungsvertrag sind in das Bewertungsgesetz eingeführt worden und seitdem unverändert.[2]

 

Rz. 2

[Autor/Stand] Nachkriegsbauten unterliegen im System der Einheitsbewertung im Gebiet der ehemaligen DDR nach § 130 BewG einer speziellen Regelung. Ursache hierfür ist, dass grundsätzlich für die Bewertung der Grundstücke im Gebiet der ehemaligen DDR auf die Wertverhältnisse zum 1.1.1935 abzustellen ist. Für die im Ertragswertverfahren zu bewertenden Grundstücke ist daher die Miete zu diesem Zeitpunkt entscheidend. In der DDR waren aber die Mieten reglementiert. Grundsätzlich wurden die Mieten aus dem Jahr 1935/36 eingefroren. Grundlage war die sog. "Preisstoppverordnung 1936" in der sowjetischen Besatzungszone.[4] Diese Regelung wurde auch nach Gründung der DDR beibehalten. 1955 wurde diese Preisreglementierung der Mieten in die Preisanordnung Nr. 415 übernommen.[5]

Durch die Verordnung über die Verbesserung der Wohnverhältnisse der Arbeiter, Angestellten und Genossenschaftsbauern vom 10.5.1972[6] und die Verordnung über die Festsetzung von Mietpreisen in volkseigenen und genossenschaftlichen Neubauwohnungen vom 19.11.1981[7] wurden für die ab dem 1.1.1967 bezugsfertig gewordenen Wohnungen andere mietpreisrechtliche Regelungen eingeführt.

Nach den Erläuterungen zum Einigungsvertrag[8] sollten aber gleichwohl alle Bewertungen an die preisrechtlich zulässigen Mieten anknüpfen. Dies soll ausdrücklich auch in den Fällen gelten, in denen ab 1.7.1990 das Mietrecht der DDR höhere Mieten zuließ.

 

Rz. 3

[Autor/Stand] § 130 BewG regelt für alle Nachkriegsbauten die Anwendung der preisrechtlich zulässigen Miete, auch wenn es sich um Gebäude handelt, die nach dem 30.6.1990 bezugsfertig geworden sind.

 

Rz. 4– 5

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Haas, Stand: 01.10.2014
[2] Anlage 1 zum Einigungsvertrag, Kap. 4, Sachgebiet B "Haushalts- und Finanzwesen", Abschn. II Nr. 26, BGBl. II 1990, 889 (981 bis 985).
[Autor/Stand] Autor: Haas, Stand: 01.10.2014
[4] VO v. 26.11.1936, RGBl. I 1936, 955.
[5] Anordnung v. 6.5.1955, GBl. DDR I 1955, 330.
[6] GBl. DDR II 1955, 318.
[7] GBl. DDR I 1955, 389.
[8] BT-Drucks. 11/7817, 116.
[Autor/Stand] Autor: Haas, Stand: 01.10.2014
[Autor/Stand] Autor: Haas, Stand: 01.10.2014

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