Rz. 33

[Autor/Stand] Die (durchschnittlichen) Regelherstellungskosten eines Gebäudes werden aus dem Durchschnitt der Summe der Flächenpreise aller Bauwerksteile ermittelt. Dabei ergibt sich der Flächenpreis eines jeden Bauwerksteils in Abhängigkeit seines Ausstattungsstandards nach Anlage 24, Teil III zum BewG i.d.F. bis 31.12.2015 und den maßgeblichen Regelherstellungskosten lt. Anlage 24, Teil II zum BewG i.d.F. bis 31.12.2011 bzw. i.d.F. bis 31.12.2015.

 

Rz. 34

[Autor/Stand] Insgesamt kommen maximal zehn verschiedene Bauwerksteile für die Ermittlung der durchschnittlichen Regelherstellungskosten des Gebäudes in Betracht (s. Rz. 27 ff.). Weist ein Gebäude eines oder mehrere Bauwerksteile nicht auf, sind diese Bauwerksteile nicht zu berücksichtigen und die Gesamtsumme ist zur Ermittlung der durchschnittlichen Regelherstellungskosten des Gebäudes bzw. des Gebäudeteils durch die niedrigere Anzahl an Bauwerkteilen zu dividieren.[3] Dies erscheint nicht immer sachgerecht, da die durchschnittlichen Regelherstellungskosten nicht bzw. nicht wesentlich von denen eines Gebäude mit sämtlich vorhandenen Bauwerksteilen abweichen, während die tatsächlichen Herstellungskosten mitunter deutlich voneinander abweichen dürften, wenn ein Bauteil nicht vorhanden ist. Bei der für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2016 geltenden Grundbesitzbewertung ist die Regelung in der oben dargestellten Form nicht übernommen worden. Vielmehr ist dort durch die (höhere) Anzahl aller vorgesehenen Bauteile zu dividieren, so dass die Ergebnisse dort deutlich sachgerechter erscheinen (vgl. dazu § 190 BewG bis 31.12.2022 Rz. 81 ff.).

 

Rz. 35

 

Beispiel:

Die Bauwerksteile eines Einfamilienhauses (GKL 1.22, Baujahr 1983) weisen zweimal eine einfache, fünfmal eine mittlere und zweimal eine gehobene Bauausführung auf. Sonstige Einbauten liegen nicht vor. Die Bewertung ist auf den 28.11.2015 durchzuführen.

 
Ausstattungsstandard Anzahl der Bauwerksteile Regelherstellungskosten 2010[4] Summe Flächenpreis
Einfach 2 780 EUR 1.560 EUR
Mittel 5 850 EUR 4.250 EUR
Gehoben 2 1.020 EUR 2.040 EUR
Summe 9   7.850 EUR
Durchschnittliche Regelherstellungskosten des Gebäudes je m2 Brutto-Grundfläche (7.850 EUR: 9 Bauwerksteile) 872 EUR
 

Rz. 36– 37

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023
[3] Vgl. R B 190.4 Satz 4 ErbStR 2011.
[4] In Abhängigkeit vom Bewertungsstichtag sind die RHK 2010 nach Anlage 24 II zum Bewertungsgesetz i.d.F. des BeitrRLUmsG v. 7.12.2011, BGBl. I 2011, 2592, für die Gebäudeklasse 1.22, Baujahr 1983 maßgebend.
[Autor/Stand] Autor: Mannek/Krause, Stand: 01.08.2023

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