Rz. 24

[Autor/Stand] Das Leasing ist eine vertragliche Mischform, die rechtlich vom Mietvertrag bis zum verdeckten Ratenkaufvertrag reichen kann. Das Operational-Leasing ist zeitweilige Gebrauchsüberlassung auf unbestimmte Zeit. Das Leasing-Gut wird dem Leasing-Geber zugerechnet. Beim Financial-Leasing besteht eine Grundmietdauer, während der Vertrag von beiden Seiten unkündbar ist. Je nachdem, ob das Leasing-Gut nach Ablauf der Grundmietzeit technisch oder wirtschaftlich verbraucht ist oder nicht, ist es dem Leasing-Nehmer oder dem Leasing-Geber zuzurechnen.[2]

[Autor/Stand] Autor: Esskandari, Stand: 01.04.2020
[2] Im Einzelnen hierzu: Drüen in Tipke/Kruse, § 39 AO Rz. 66 ff.

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