Rz. 32

[Autor/Stand] Beim Ansatz des Liquidationswertes ist zu berücksichtigen, dass sich beim Ausscheiden einzelner Wirtschaftsgüter auch der Wert des Wirtschaftsteils verändert. Zur Ermittlung der Auswirkungen auf diesen Bereich ist der gemeine Wert des jeweiligen Wirtschaftsguts zu ermitteln und zur Berücksichtigung der Liquidationskosten ohne weiteren Nachweis um 10 % zu mindern. Der hiernach jeweils ermittelte Wert ist in einem zweiten Schritt um die damit im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten zu mindern.

 

Rz. 33

[Autor/Stand] Der bisherige Wert des Wirtschaftsteils ist um den anteiligen Wert des ausscheidenden Wirtschaftsguts zu mindern. Hierzu ist

  • beim Grund und Boden die ausscheidende Fläche und der bei der Wertermittlung zu Grunde gelegte Pachtpreis sowie der Kapitalisierungsfaktor von 18,6 heranzuziehen.
  • bei den übrigen Wirtschaftsgütern die selbst bewirtschaftete Fläche, der bei der Wertermittlung zu Grunde gelegte Wert für das Besatzkapital, der Kapitalisierungsfaktor von 18,6 und der prozentuale Anteil des Wirtschaftsguts am Besatzkapital heranzuziehen. Zur Ermittlung des prozentualen Anteils des Wirtschaftsguts am Besatzkapital sind die Buchwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter ohne Grund und Boden am Bewertungsstichtag zu ermitteln. Aus dem Verhältnis der Buchwerte ergibt sich der prozentuale Anteil für die Minderung des Besatzkapitals.

Der nach den vorstehenden Ausführungen korrigierte Wert des Wirtschaftsteils ist um den Liquidationswert des jeweils ausscheidenden Wirtschaftsguts zu erhöhen.

 

Rz. 34

[Autor/Stand] In H B 166 (3) ErbStHB 2020 ist ein zusammenfassendes und sehr instruktives Beispiel zu den Auswirkungen des Liquidationswertes auf den Wirtschaftswert eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes dargestellt:

 
Praxis-Beispiel

Ein im Wege der Schenkung am 1.7.2018 übertragener Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein mit einer Fläche von 100 ha wird zum 1.7.2021 verkleinert, da die Ehefrau nicht mehr im Betrieb mitarbeiten kann. Hierzu werden 10 Hektar Ackerland und der gesamte Milchviehbestand verkauft. 30 Hektar Grünland werden für 10 Jahre verpachtet.

Der Bodenrichtwert für Ackerland beträgt am Bewertungsstichtag 1.7.2018 1,20 EUR/m[2]. Die Veräußerung des Milchviehbestandes am 1.7.2021 hat einen Erlös von 50.000 EUR erbracht. Der Buchwert des Milchviehbestandes beträgt 8.000 EUR, der Buchwert aller übrigen Wirtschaftsgüter (ohne Grund und Boden) beträgt 127.500 EUR. Die Veräußerungskosten belaufen sich auf 2.500 EUR. Verbindlichkeiten sind mit den veräußerten Wirtschaftsgütern nicht verbunden.

Der Betrieb war bisher im Mindestwertverfahren wie folgt bewertet:

 
100 ha × 338 × 18,6 = 628.680 EUR
100 ha × 78 × 18,6 = + 145.080 EUR
Verbindlichkeiten –  53.760 EUR
Wert des Wirtschaftsteils 720.000 EUR

Die Veräußerung wesentlicher Wirtschaftsgüter ohne Reinvestition zum 1.7.2021 löst den Nachbewertungsvorbehalt nach § 162 Abs. 4 i.V.m. § 166 BewG aus. Der Milchviehbestand gehört zu den stehenden Betriebsmitteln und weist am Bewertungsstichtag einen Wert von mindestens 50.000 EUR auf[4]. Der Betrieb ist rückwirkend zum Bewertungsstichtag so zu bewerten, als seien die einzelnen Wirtschaftsgüter zu diesem Zeitpunkt veräußert worden:

1. Ermittlung Liquidationswert

Bodenwert nach § 166 Abs. 2 Nr. 1 BewG

 
Liquidationswert 10 Hektar × (1,20 EUR/m[2] × 10.000 m[2]) 120.000 EUR
Abschlag für Liquidationskosten 10 % –  12.000 EUR
Verbindlichkeiten –       0 EUR
= Liquidationswert Grund und Boden 108.000 EUR

Wert der übrigen Wirtschaftsgüter nach § 166 Abs. 2 Nr. 2 BewG

 
Wert der Betriebsmittel: 50.000 EUR
Abschlag für Liquidationskosten 10 % –   5.000 EUR
Verbindlichkeiten –       0 EUR
= Liquidationswert Besatzkapital 45.000 EUR
Summe der Liquidationswerte (108.000 EUR + 45.000 EUR) 153.000 EUR

2. Berechnung der Korrekturbeträge

 
Ausscheidender Grund und Boden 10 ha zu 100 ha Eigentumsfläche 10,00 %
Ausscheidender Milchviehbestand Buchwert 8.000 EUR  
zur Summe der Buchwerte aller Wirtschaftsgüter 127.500 EUR 6,27 %

3. Berechnung des Werts für den Wirtschaftsteil

 
Wert des Wirtschaftsteils bisher: 720.000 EUR
Grund und Boden 100 ha × 338 EUR × 18,6 × 10,00 % –  62.868 EUR
Besatzkapital 100 ha × 78 EUR × 18,6 × 6,27 % –   9.097 EUR
Liquidationswert + 153.000 EUR
Neuer Wert des Wirtschaftsteils 801.035 EUR
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.08.2023
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.08.2023
[4] R B 162 Abs. 5 Satz 2 ErbStR 2019.

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