Rz. 17

[Autor/Stand] „Die Instandhaltungskosten sind ein besonders wichtiger Unkostenfaktor. Wegen ihrer Höhe beeinflussen sie den Ertragswert wesentlich stärker als die übrigen Bewirtschaftungskosten. Der Ansatz zutreffender Instandhaltungskostenbeträge ist deshalb von besonderer Bedeutung.

Erfahrungsgemäß ist die Streuung der Mieten in Bezug auf ihre Höhe in Gemeinden gleicher Größe nicht so erheblich wie in Gemeinden unterschiedlicher Größe. In kleineren Gemeinden ist das Mietniveau niedriger als in größeren Gemeinden. Auch der tatsächliche Instandhaltungskostenaufwand ist in den einzelnen Gemeindegrößenklassen unterschiedlich, bedingt durch die unterschiedliche Ausstattung der Grundstücke. Diese Momente müssen bei der Ermittlung der Pauschsätze berücksichtigt werden. Durch Aufgliederung der Untersuchungsergebnisse in mehrere Gemeindegrößenklassen konnten ungerechtfertigte Auswirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden, so dass die nach den Pauschsätzen ermittelten Beträge nur unwesentlich von dem nach der Nutzfläche individuell festgestellten Instandhaltungskostenbedarf abweichen. Die Abweichungen bewegen sich lediglich im Rahmen der üblichen Schätzungsungenauigkeiten.

Wegen der Besonderheit des Ertragswertverfahrens sind zu den so ermittelten Instandhaltungskosten die Kosten für die Schönheitsreparaturen hinzugerechnet worden.”

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.01.2008

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge