Rz. 116

[Autor/Stand] Als öffentlichen Verkehr bezeichnet man Mobilitäts- und Verkehrsdienstleistungen, die allgemein zugänglich sind. Dazu gehören insbesondere öffentliche Leistungen des Gütertransports, der Personenbeförderung durch spezielle (evtl. konzessionierte) Verkehrsunternehmen.[2] Die Öffentlichkeit drückt sich in der allgemeinen Zugänglichkeit für jeden Nutzer in Form der Beförderungs- bzw. Transportpflicht aus. Im Gegensatz zu dem öffentlichen Verkehr steht der Individualverkehr, der ausschließlich privater Natur ist. Die Träger des öffentlichen Verkehrs können aber sowohl öffentliche als auch private Verkehrsunternehmen sein. Dazu können nicht nur für Betriebszwecke dienende Grundstücke, sondern auch solche für Verwaltungszwecke gehören. Nicht zum Anwendungsbereich der Nr. 6 gehören dagegen Garagengrundstücke, Tankstellengrundstücke und Parkhäuser. Diese sind den übrigen Geschäftsgrundstücken (vgl. Nr. 10) zuzuordnen.

 

Rz. 117

[Autor/Stand] Betriebswerkstätten von Verkehrsbetrieben dienen unmittelbar dem öffentlichen Verkehr. Sie sind der in § 2 Abs. 1 A Nr. 6 WertVO bezeichneten Grundstücksgruppe zuzurechnen. Das Gleiche gilt für Ausbesserungswerke der Deutschen Bundesbahn. Die Ausbesserungswerke unterscheiden sich in ihrer Funktion nicht wesentlich von den Betriebswerkstätten. Auch sie dienen unmittelbar dem öffentlichen Verkehr.[4]

 

Rz. 118

[Autor/Stand] Für Grundstücke des öffentlichen Verkehrs ist die Wertzahl 50 zu berücksichtigen. Eine Differenzierung der Wertzahl z.B. nach dem Alter des Gebäudes, der Art der Nutzung oder der geographischen Lage erfolgt nicht.

 

Rz. 119– 125

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.01.2024
[2] Vgl. zu Gebäuden und Gebäudeteilen, die unmittelbar oder nicht unmittelbar dem öffentlichen Flugverkehr dienen, StEK BewG 1965 § 90 Nr. 8 Erlasse S 3212 – 5 - 34 v. 16.7. u. 6.8.1969, DStZ/E 1969, 338.
[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.01.2024
[4] Vgl. u.a. NW, Erlass v. 27.2.1967, DStZ/E 1967, 123; Nds., Erlass v. 14.4.1967, DB 1967, 839.
[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.01.2024
[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.01.2024

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