Rz. 55
[Autor/Stand] Schenkungen zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern sind auch dann nach Steuerklasse II zu versteuern, wenn die Ehe, durch die die Schwägerschaft begründet ist, geschieden wurde. Gem. § 1590 Abs. 2 BGB dauert die Schwägerschaft fort.[2]
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