Rz. 143
[Autor/Stand] Zur Produktion von Nützlingen gehören alle Wirtschaftsgüter, die ihr zu dienen bestimmt sind. Unter die Produktion von Nützlingen fallen insb. Spinnentiere (z.B. Raubmilben) und Insekten (z.B. Schlupfwespen). Diese gelten als Nützlinge, weil sie andere Insekten, welche ihrerseits als Schädlinge bezeichnet werden, als Nahrung oder Wirt brauchen.
Rz. 144– 146
[Autor/Stand] Einstweilen frei.
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