Rz. 53

[Autor/Stand] Die für die Bewertung maßgebliche Betriebsform bestimmt sich nach dem ermittelten Gesamtstandarddeckungsbeitrag. Der Gesetzgeber greift hier auf das europaweit eingeführte Klassifizierungssystem der Europäischen Union zurück. Dieses wird ebenfalls regelmäßig überarbeitet und den geänderten Verhältnissen angepasst.[2]

 

Rz. 54

[Autor/Stand] Diese Einstufung führt dazu, dass insgesamt sieben Betriebsformen vorgegeben sind. Dabei handelt es sich zum einen um spezialisierte Betriebe mit den Betriebsformen Ackerbau, Milchvieh, sonstiger Futterbau und Veredelung und zum anderen um Verbundbetriebe im Bereich Pflanzenbau-Verbund, Vieh-Verbund und eine Mischform beider Bereiche.

 

Rz. 55

[Autor/Stand] Bei der Klassifizierung werden die einzelnen Produktionsbereiche nach ihrem Anteil am Gesamtstandarddeckungsbeitrag gewertet. Hat ein Produktionsbereich einen Anteil von mehr als [2]/3 am gesamten Standarddeckungsbeitrag, so ist dieser Produktionsbereich für die Betriebsform prägend. Erfüllt kein Produktionsbereich diese Vorgabe, dann handelt es sich um einen Verbundbetrieb.

 

Rz. 56

 
Produktionszweige und ihr Anteil am gesamten Standarddeckungsbeitrag des Betriebs Nutzungsart (Betriebsform)
Z.B. Weichweizen und Spelz, Hartweizen, Roggen, Gerste, Hafer, Körnermais, Sonstiges Getreide zur Körnergewinnung, Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung, Kartoffeln, Zuckerrüben, Futterhackfrüchte, Ackerwiesen und Weiden, Grünmais, Sonstige Futterpflanzen, Sämereien und Pflanzgut auf dem Ackerland, Sonstige Ackerkulturen auf dem Ackerland, Schwarzbrache (mit und ohne Beihilfe), Hopfen, Tabak, Raps und Rübsen, Sonnenblumen, Soja, Leinsamen (Öllein), Andere Ölfrüchte, Flachs, Hanf, Andere Textilpflanzen, Sonstige Handelsgewächse, die noch nicht aufgeführt sind > [2]/3 Ackerbau
Z.B. Grünland und Weiden, Ungepflegtes Weideland (sonstiges Grünland), Rinder für die Milcherzeugung (d.h. Rinder unter 1 Jahr, weibliche Rinder von 1–2 Jahren), Zuchtfärsen, Milchkühe

> [2]/3 Milchkühe

oder

> [2]/3 Rinder für die Milcherzeugung
Milchviehhaltung
Z.B. Grünland und Weiden, Ungepflegtes Weideland (sonstiges Gründland), Weidevieh (Zucht- und Mastrinder, Schafe, Ziegen, Pferde)

< [2]/3 Milchkühe

oder

< [2]/3 Rinder für die Milcherzeugung
Sonstiger Futterbau
Schweine, Geflügel, Kaninchen > [2]/3 Veredlung
Ackerbau > [1]/3 Pflanzenbau-Verbund
Milchviehhaltung oder sonstiger Futterbau oder Veredlung <= [1]/3
Milchviehhaltung oder sonstiger Futterbau oder Veredlung > [1]/3 Vieh-Verbund
Ackerbau <=[1]/3

[Autor/Stand]

 
Produktionszweige und ihr Anteil am gesamten Standarddeckungsbeitrag des Betriebs Nutzungsart (Betriebsform)
Ackerbau oder Milchviehhaltung oder sonstiger Futterbau oder Veredlung jeweils <= [1]/3 Pflanzen- und Viehverbund
 

Rz. 57– 59

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2023
[2] Die letzte Änderung ist durch die Entscheidung 2003/369/EG der EU-Kommission v. 15.5.2003 (ABl. L 127 v. 23.5.2003, 48) erfolgt.
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2023
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2023
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2023
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2023

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