Rz. 14

[Autor/Stand] Ob Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren für die genannten Grundstücksarten flächendeckend vorliegen, ist regional unterschiedlich. Während beim Wohneigentum davon ausgegangen werden kann, dass überwiegend eine relativ gute Datengrundlage der Gutachterausschüsse zur Verfügung stehen müsste, ist diese Aussage für Ein- und Zweifamilienhäuser in dieser Allgemeinheit wohl nicht gültig. Die Einschätzung, ob flächendeckend Vergleichswerte in hinreichender Güte vorliegen, wird – zurzeit beispielsweise im Rahmen der Überlegungen zu einer Grundsteuerreform – bundesweit sehr kontrovers diskutiert.

 

Rz. 15

[Autor/Stand] Letztlich handelt es sich bei der Verfügbarkeit von Vergleichswerten um eine Tatfrage, die nur im Einzelfall bei dem zu bewertenden Objekt beantwortet werden kann. Tendenziell kann vermutet werden, dass bei Ein- und Zweifamilienhäusern die Verfügbarkeit von Vergleichswerten weniger stark ausgeprägt ist, weil derartige Gebäude – je nach Region – sehr individuell gestaltet sind, so dass bereits aus diesem Grund eine Vergleichbarkeit mit anderen Objekten ausgeschlossen ist.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.02.2015
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.02.2015

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