Rz. 83

[Autor/Stand] Die Finanzämter hatten sich in Nordrhein-Westfalen nach den folgenden Mustern zu richten, um eigene Mietspiegel für die Gemeinden ihrer Bezirke aufzustellen:

 

Mietspiegel für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern

Mietsätze (Rahmensätze) in DM für je 1 qm Wohnfläche je Monat für die Schätzung der üblichen Miete für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern in den Fällen des § 79 Abs. 2 BewG 1965 (Wertverhältnisse 1.1.1964)

Gemeindegrößenklasse: unter 5 000 Einwohner

I. Altbauten und Neubauten (bezugsfertig bis 20.6.1948)

 
Wohnungen

Bemerkungen

In den Sätzen sind die nach dem Inkrafttreten des II. BMietG bis zum 1.1.1964 zulässig gewesenen Mieterhöhungen (Landesdurchschnitt 4 %) und vom Wohnungsinhaber zu tragenden Schönheitsreparaturen (mit 5 %) enthalten.
mit Sammelheizung ohne Sammelheizung
mit Bad ohne Bad mit Bad ohne Bad
      mit Toilette in der Wohnung mit Toilette im Hause mit Toilette außerhalb des Hauses
DM DM DM DM DM DM
1,42 1,15 1,15 1,04 0,93 0,71

II. Nachkriegsbauten – freifinanziert, jedoch nicht steuerbegünstigt (Marktmiete)

 
Bauzeit Ausstattung

Bemerkungen

Schönheitsreparaturen, Umlagen und sonstige Leistungen des Wohnungsinhabers, die der Miete zuzurechnen sind, sind in den Sätzen enthalten.

Zuschläge zum Ausgleich werterhöhender Unterschiede gegenüber Mehrfamilienhaus:

ZFH 5 %

Reiheneigenheim 10 %

freistehendes EFH 20 %
 

I.

einfachste

II.

einfach

III.

mittlere

IV.

gute

V.

sehr gute
21.6.1948 bis 1953 1,10–1,35 1,30–1,75 1,70–2,05 1,95–2,35 2,05–2,90
1954–1959 1,30–1,70 1,65–2,10 2,00–2,55 2,20–2,55 2,70–3,85
1960–1963 1,65–2,20 2,15–2,65 2,50–3,00 2,80–3,90 3,70–5,25
 
III. Nachkriegsbauten – steuerbegünstigt (Kostenmiete) mit lfd. Grundsteuervergünstigung
Bauzeit Ausstattung
 

I.

einfachste

II.

einfach

III.

mittlere

IV.

gute

V.

sehr gute
21.6.1948 bis 1953 0,77–0,95 0,91–1,23 1,19–1,43 1,36–1,65 1,43–2,03
1954–1959 0,91–1,19 1,15–1,47 1,40–1,78 1,54–2,03 1,89–2,70
1960–1963 1,15–1,54 1,50–1,85 1,75–2,10 1,96–2,73 2,59–3,68

IV. Nachkriegsbauten – öffentlich gefördert

 
Mittel bewilligt Mietsatz für 1 qm/je Monat DM

Bemerkungen

In den Sätzen sind Schönheitsreparaturen, Umlagen und sonstige Leistungen des Wohnungsinhabers sowie preisrechtlich zulässige Erhöhungen enthalten.

Bei Wohnungen, die zusätzlich mit Landesbedienstetenmitteln gebaut worden sind, liegen die Mieten im allgemeinen 7–10 % höher.
bis einschließlich 31.3.1958 0,60–1,50
ab 1.4.1958 bis 1,75
ab 30.4.1960 bis 2,35
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.01.2016

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