Rz. 6

[Autor/Stand] In der vor dem 1.1.2016 geltenden Fassung des § 203 BewG setzte sich der zur Ermittlung des Kapitalisierungsfaktors maßgebende Kapitalisierungszinssatz aus zwei Komponenten zusammen: einem variablen Basiszins und einem pauschalen Zuschlag von 4,5 %.

 

Rz. 7

[Autor/Stand] Der Zuschlag berücksichtigte pauschal neben dem Unternehmerrisiko auch andere Korrekturposten, z.B. Fungibilitätszuschlag, Wachstumsabschlag oder inhaberabhängige Faktoren. Branchenspezifische Faktoren wurden in dem typisierenden Verfahren durch einen Beta-Faktor von 1,0 berücksichtigt, weil dann die Einzelrendite wie der Markt schwankt. Eine Korrektur wegen der Ertragsteuerbelastung ist nicht vorgenommen worden, weil die Berücksichtigung der Betriebssteuern bereits im Rahmen der Ermittlung des Jahresertrags (§ 202 BewG) erfolgt. Zudem wurde der Basiszinssatz als Vergleichsgröße vor Berücksichtigung der persönlichen Steuerbelastung des Unternehmers/Anteilsinhabers zugrunde gelegt. Diese bestand hier in gleicher Höhe wie bei anderen Vermögensanlagen, die der Abgeltungssteuer unterliegen, z.B. öffentlichen Anleihen, aus denen auch der Basiszinssatz abgeleitet wurde.

 

Rz. 8

[Autor/Stand] Als Basiszins wurde der von der Deutschen Bundesbank aus den Zinsstrukturdaten für öffentliche Anleihen ermittelte Zinssatz zugrunde gelegt, der für den ersten Werktag eines Jahres errechnet wird und eine prognostizierte Rendite für langfristig laufende Anleihen darstellt. Der Basiszins wurde vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht. Er war aus Vereinfachungsgründen für alle Wertermittlungen auf Bewertungsstichtage in dem jeweiligen Kalenderjahr anzuwenden.

 

Rz. 9

[Autor/Stand] Der Kapitalisierungsfaktor entsprach dem Kehrwert des Kapitalisierungszinssatzes.

 

Rz. 10– 13

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2017
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2017
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2017
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2017
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2017

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