Rz. 76

[Autor/Stand] Eine weitere Festlegung trifft die Finanzverwaltung innerhalb der Ausfüllanleitung zu den Erklärungsvordrucken.[2]

 

Rz. 77

[Autor/Stand] Danach haben die Eigentümerinnen und Eigentümer die Wohnfläche hinsichtlich des Umfangs und der Ermittlung zugrundezulegen, die sich "z. B." aus der Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung ergibt. Auch hier wird als Alternative aufgeführt, dass in den Fällen, in denen die Wohnfläche bis zum 31.12. 2003 nach der Zweiten Berechnungsverordnung ermittelt worden ist, auch diese für die Berechnung verwendet werden kann.

 

Rz. 78

[Autor/Stand] Dabei umfasst die Wohnfläche einer Wohnung die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Bei Wohnheimen sind dies auch die Grundflächen der Räume, die zur gemeinschaftlichen Nutzung vorgesehen sind.

 

Rz. 79

[Autor/Stand] Im Einzelnen wird in der Ausfüllanleitung ausgeführt:

Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von:

  • häuslichen Arbeitszimmern,
  • Wintergärten zur Hälfte,
  • Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen zur Hälfte sowie
  • Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören, in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte.
 

Rz. 80

[Autor/Stand] Zusätzlich verweist die Finanzverwaltung in der Ausfüllanleitung darauf, dass auch die Anzahl und die Gesamtfläche der Wohnräume anzugeben ist, die nicht den Wohnungsbegriff erfüllen (z. B. Wohnräume in einem Studentenwohnheim in Gestalt eines Appartementhauses). Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Grundflächen von Räumen, die nicht den Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder zur Nutzung entsprechen, nicht zur Wohnfläche gehören.

 

Rz. 81– 82

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.09.2022
[2] BMF v. 1.12. 2021, Veröffentlichung der Vordrucke und Ausfüllanleitungen für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1.1. 2022, BStBl. I 2022, 2391.
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.09.2022
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.09.2022
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.09.2022
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.09.2022
[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.09.2022

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