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[Autor/Stand] Das Bayerische Landesamt für Steuern hat am 28.2.2013 einen Überblick über branchenspezifische Bewertungsmethoden abgedruckt.[2] Die Zusammenstellung soll wohl nicht mehr aktualisiert werden. Sie enthält einen Überblick über die in einzelnen Branchen gebräuchlichen Bewertungsverfahren. Die jeweiligen Methoden sind zwar innerhalb der Anwenderkreise bekannt, jedoch fehlte bisher eine branchenübergreifende Erfassung und systematische Zusammenstellung.

Im Allgemeinen werden die entsprechenden Methoden von branchenkundigen Fachleuten zur Bewältigung typischer Bewertungsaufgaben entwickelt. Dabei liegt in der Natur der Sache, dass hierbei unterschiedliche methodische Ansätze gewählt werden, die wegen der unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Unternehmen sinnvoll sind. Meist folgen branchenübliche Bewertungsmethoden nicht unumstößlichen Regeln, sondern werden laufend an geänderte ökonomische Bedingungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.07.2017
[2] ErbSt-Kartei § 12 Abs. 5 ErbStG Anlage 1 zu Karte 9.

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