Rz. 5

[Autor/Stand] Für die Ertragsfähigkeit einer landwirtschaftlichen Nutzung ist von besonderer Bedeutung, aus welchen Bodenarten sich das dazu gehörende Kulturland zusammensetzt. Besitzt eine Nutzung Böden unterschiedlicher Art, z.B. Sandböden und Lehmböden, so werden ungünstige Witterungsverhältnisse wie Trockenheit oder überdurchschnittliche Regenfälle nicht so leicht völlige Missernten herbeiführen können. Auch die Bestellungs- und Erntearbeiten lassen sich auf eine längere Zeit verteilen, da z.B. Sandböden früher als Lehmböden bearbeitet werden können. Arbeitskräfte und Ackergeräte lassen sich damit rationeller einsetzen. Die Bodenart hat somit eine unmittelbare Auswirkung auf die Ertragsmöglichkeiten und ist damit auch für den landwirtschaftlichen Bodenmarkt von Bedeutung.

 

Rz. 6

[Autor/Stand] Das Bodenartenverhältnis hat somit je nach den vielfältigen Möglichkeiten der Zusammensetzung unterschiedliche Auswirkungen auf die zu erzielenden Erträge. Es ist deshalb in § 50 Abs. 1 BewG als eine wesentliche Komponente der natürlichen Ertragsbedingungen für die Bewertung landwirtschaftlicher Nutzungen besonders erwähnt. Für die Beurteilung des Bodenartenverhältnisses ist ebenso wie für die Beurteilung der übrigen natürlichen Ertragsbedingungen von den Bodenschätzungsergebnissen auszugehen. Das bedeutet, dass grundsätzlich nur die im Rahmen der Bodenschätzung getroffenen Unterschiede zwischen den Bodenarten berücksichtigt werden können (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BewG).

 

Rz. 7– 9

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.04.2015
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.04.2015
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.04.2015

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge