Rz. 1

[Autor/Stand] § 188 BewG enthält Regelungen zu den Liegenschaftszinssätzen. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.03.2011
[2] Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008, BGBl. I 2008, 3018.

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