Rz. 122
[Autor/Stand] Die Erläuterungen zum Gebäude als Scheinbestandteil zu § 148a BewG können für den § 148 Abs. 2 BewG (bis 2006) übernommen werden (vgl. Anm. 16–17).
Rz. 123
[Autor/Stand] Einstweilen frei.
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