Rz. 81

[Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat ihre Mietspiegel nur vereinzelt veröffentlicht.[2] Die Mietspiegel sind in den einzelnen Bundesländern, aber auch im Bereich der einzelnen Oberfinanzdirektionen, in den Einzelheiten unterschiedlich gestaltet. Auch der Umfang der Ermittlungen über Vergleichsgrundstücke usw. wird je nach Bundesland unterschiedlich gewesen sein.[3] Regelmäßig weisen die Mietspiegel nach Baujahren, mietpreisrechtlichen Gegebenheiten (s. Anm. 54 f.), Ausstattungsgruppen und Gemeindegrößen gegliederte Quadratmeter-Mieten aus. Anhand eines Mietspiegels für einen Finanzamtsbezirk in Nordrhein-Westfalen sollen im Folgenden einzelne Fragestellungen angesprochen werden, die auch in anderen Bundesländern bedeutsam sind.

[Autor/Stand] Autor: Mannek, Stand: 01.01.2016
[2] Beispielsweise Berlin, StZBl. Berlin 1967, 219; Saarl., Amtsbl. 1967, 849; Die Neubewertung des Grundvermögens, Forkel-Verlag, 2. Aufl., vgl. dort S. 223, Mietspiegel für NW, und S. 231, Mietspiegel für BW.
[3] Vgl. dazu FG Hess. v. 21.8.1973 – III 11/72, EFG 1974, 139; FG BW v. 13.12.1973 – VI 59/73, EFG 1974, 139.

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