Betroffen sind davon in der Tat etliche Kanzleien: Denn ein knappes Drittel (29 %) der deutschen Steuerberaterinnen und Steuerberater hat den sechzigsten Geburtstag bereits hinter sich, das Durchschnittsalter des Berufsstands liegt laut Statistik der Bundessteuerberaterkammer bei 52,7 Jahren. Das bedeutet, dass zumindest ein Drittel der Beraterschaft akut mit der Thematik der eigenen Nachfolgeregelung befasst sein müsste. Dass sie dies tatsächlich ist, darf bezweifelt werden.

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Folgenlos allerdings wird eine verschleppte Digitalisierung für die wenigsten Kanzleien spätestens dann bleiben, wenn die Nachfolge ansteht.

Im Hinblick auf den Zusammenhang von Nachfolge und Digitalisierung, dürfte die Betroffenheit gar noch höher liegen. Denn es sind ja insbesondere die kleineren Kanzleien mit nur einem Inhaber oder einer Inhaberin, die besonders häufig auf eine externe Nachfolgeregelung angewiesen sind. Und gerade sie sind es, die den größten Nachholbedarf in Sachen Digitalisierung aufweisen.

So will es zumindest der sog. Digitalisierungsindex aus dem "DATEV-Branchenmonitor 2019" nachweisen. Danach seien digitalisierte Prozesse bei kleinen Kanzleien insgesamt weniger stark ausgeprägt als bei größeren Einheiten. Das beginne beim Dateninput, der noch zu 62 % in Papierform erfolge, gegenüber 45 % bei großen Kanzleien, und setze sich in den weiteren Arbeitsschritten fort. Ein digitales Archiv habe nur gut ein Drittel der kleinen Kanzleien. Bei den großen Kanzleien arbeiteten dagegen 65 % mit einem solchen.

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