Dr. Martin Lohr, Notar[*]

Der Gewinnanspruch des Gesellschafters zählt zu den wesentlichen Gesellschafterrechten. Die Details des Anspruchs sind gesetzlich nicht geregelt; insbesondere hat der Gesetzgeber – anders als in § 254 AktG – auf die Regelung einer Mindestausschüttung verzichtet, sondern grundsätzlich die Gewinnverwendung in das unternehmerische Ermessen der Gesellschafterversammlung gestellt. Damit erhöht sich das Risiko einer missbräuchlichen Mehrheitsentscheidung. Die Frage, wie die Minderheitsgesellschafter geschützt werden, wird nicht einheitlich beantwortet. Daher empfehlen sich entsprechende Satzungsklauseln. Der Beitrag beinhaltet eine kurze Zusammenfassung der Rechte des Minderheitsgesellschafters und schließt mit Formulierungsbeispielen zur Stärkung dieser Rechte ab.

[*] Der Autor ist Notar in Neuss.

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