§ 80 wurde mit Wirkung zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt und durch Art. 1 des Gesetzes zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz – PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) mit Wirkung zum 1.1.2002 wesentlich geändert. Mit Wirkung zum 1.7.2008 wurde die Vorschrift durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) gestrichen. Der Inhalt dieser Vorschrift hat in dem ebenfalls mit Wirkung zum 1.7.2008 neugefassten § 113 Eingang gefunden und wurde dort in den inhaltlichen und systematischen Zusammenhang mit den weiteren Regelungen der Qualitätsentwicklung gestellt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge