Rz. 27

Das BMG hat nach Abs. 5 Satz 1 die Aufgabe übernommen, eine wissenschaftliche Auswertung (Evaluation) der Förderung nach dieser Vorschrift zu veranlassen. Dabei soll insbesondere ausgewertet werden, ob das Gesamtprojekt Innovationsfonds im Hinblick auf das übergeordnete Ziel einer Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgreich war. Im Einzelnen soll geklärt werden, ob die Förderstrukturen effektiv sind, der Innovationsfonds richtig organisiert ist, die Themenauswahl sinnvoll war, das Zusammenspiel der Gremien funktioniert und ob es Änderungsbedarf gibt, um die übergeordnete Zielerreichung zu optimieren. Die wissenschaftliche Auswertung soll sich auch auf die Prüfung erstrecken, ob die eingesetzten Mittel wirtschaftlich und sparsam verwendet worden sind. Die Ausgaben für die wissenschaftliche Auswertung werden nach Abs. 5 Satz 2 aus dem Innovationsfonds refinanziert.

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