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Partner des Gesamtvertrages sind auf Landesebene die Kassenärztlichen/Kassenzahnärztlichen Vereinigungen einerseits sowie die Landesverbände der Krankenkassen bzw. die Verbände der Ersatzkassen andererseits. Die Verbände der Ersatzkassen, der VdAK e. V. und der AEV e. V., handelten bisher sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene die Verträge für die Ersatzkassen aus. Zum 1.7.2008 werden sie infolge der Organisationsveränderung bei den Verbänden der Krankenkassen durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ersetzt. Damit treten auf Landesebene die Ersatzkassen selbst an die Stelle der Verbände der Ersatzkassen, und zwar über einen Bevollmächtigten mit Abschlussbefugnis (vgl. § 212 Abs. 5 i. d. F. des GKV-WSG). Vertragsebene für den Gesamtvertrag ist der Bezirk der KV oder KZV, in welchem die Mitglieder und mitversicherten Familienangehörigen der Krankenkassen der jeweiligen Kassenart wohnen. Für jede Kassenart können materiell und formell unterschiedliche Gesamtverträge geschlossen werden. Für die Praxis hat es sich aber als zweckdienlich herausgestellt, formell gleich lautende Gesamtverträge zu vereinbaren. Dies erleichtert den Vertragsärzten, die Versicherte aller Kassenarten behandeln, die organisatorische Abwicklung. Dies gilt auch für die Kassenärztliche Vereinigung, die ihre Abrechnung mit allen Kassenarten praktikabel und wirtschaftlich gestalten soll.

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