Rz. 18

Im Interesse der bundesweiten Nutzbarkeit der klinischen Krebsregisterdaten erfolgt die Dokumentation auf der Grundlage des bundesweit einheitlichen onkologischen Datensatzes der ADT (veröffentlicht auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft im Internet unter http://www.tumorzentren.de; abgerufen: 23.9.2021) zur Basisdokumentation von Tumorkranken und ihn ergänzender organspezifischer Module. Dabei hat die Krebsregistrierung flächendeckend und möglichst vollzählig und vollständig zu sein. Der einheitliche onkologische Basisdatensatz von ADT und der Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland (GEKID) wurde im März 2008 verabschiedet und im Februar 2014 aktualisiert. Er gilt für alle Krebsarten und wird fortlaufend um tumorspezifische Module ergänzt. Mit dem einheitlichen onkologischen Basisdatensatz ist ein Instrument geschaffen worden, das einen einheitlichen onkologischen Standard vorgibt, Mehrfachdokumentationen verhindert und in allen Bundesländern und klinischen Strukturen eine vergleichbare Erfassung und Auswertung von Krebsbehandlungen ermöglicht.

 

Rz. 18a

Durch die Neufassung mit Wirkung ab 31.8.2021 wird die Bezeichnung des bundesweit einheitlichen Datensatzes der ADT und der GEKID an die bei der Veröffentlichung im Bundesanzeiger verwendete Bezeichnung des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes angepasst. Es wird zudem klargestellt, dass entsprechend der Förderkriterien nach Abs. 2 Satz 3 die klinische Krebsregistrierung nicht nur vollzählig, sondern auch vollständig zu erfolgen hat.

 

Rz. 19

Der Datensatz wird auf Erforderlichkeit und Datensparsamkeit hin überprüft sowie in Abstimmung mit den maßgeblichen Institutionen einschließlich des Gemeinsamen Bundesausschusses und unter Einbeziehung wissenschaftlichen Sachverstands weiterentwickelt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge