Rz. 42

Dem wissenschaftlichen Beirat gehören 6 unabhängige Sachverständige unterschiedlicher Fachrichtungen an (Satz 1), die ihre Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen (Satz 2). Sie werden vom Stiftungsvorstand auf Vorschlag des Stiftungsrats bestellt und abberufen. (Satz 3). Der Stiftungsvorstand ist an den Vorschlag gebunden. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre und kann einmalig um eine weitere Amtszeit verlängert werden (Satz 4). Der Beirat berät den Stiftungsvorstand und den Stiftungsrat bei grundsätzlichen Fragen (Satz 5). Hierdurch trägt der Beirat zu einer evidenzbasierten und dem wissenschaftlichen Stand entsprechenden Ausrichtung des Informations- und Beratungsangebots bei. Er hat eine rein beratende Funktion (BT-Drs. 20/5334 S. 19).

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