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Die Norm ermöglicht es, auf der Landesebene Modellvorhaben zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung durchzuführen (BT-Drs. 17/8005 S. 106 f.). Damit sollen die Therapietreue der Patienten und die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessert werden. Das Modellvorhaben soll insgesamt die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung verbessern und zu Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung führen.

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